Das Brandenburgische Schulgesetz § 39 besagt, nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht.
• Die SchülerInnen und Schüler erfüllen bis zum 16. Lebensjahr die 10–jährige Schulpflicht.
• Bis zum 18., ggf. 21. Lebensjahr, absolvieren sie dann die zweijährige Berufsschulpflicht an unserer Schule.
Hier greifen dann andere Lerninhalte lt. Rahmenplan.
Pädagogische Ziele in der Werkstufe: - soziale Kompetenzen entwickeln
- Berufstätigkeiten erlernen
- Freizeitgestaltung
- Partnerschaftliche Lebensbeziehungen kennenlernen
- Wohnen als eine Form des selbstbestimmten Lebens
Leitbild
Die Vielfalt von Begabungen und Lebenswegen kennzeichnet die Normalität menschlichen Lebens
Jeder Mensch verfügt über Potential, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten
Jeder Mensch ist Teil der Gemeinschaft und auf Gemeinschaft angewiesen
In der Berufsschulstufe bereiten sich Jugendliche und junge Erwachsene auf selbstbestimmte Teilhabe als Mitglieder der Gesellschaft vor
Die Berufsschulstufe eröffnet vielfältige Perspektiven für die Lebensgestaltung und begleitet die Zukunftsplanung
Jugendliche und junge Erwachsene schlagen einen Lebensweg ein, der ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht